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Eine schwarze, verschnörkelte Winkelstütze einer Balkonüberdachung aus Metall

Generationenberatung

Privates und unternehmerisches Vermögen weitergeben

Sie haben ein Lebenswerk geschaffen, das Sie schützen und bewahren möchten – für sich, Ihr persönliches Umfeld oder zukünftige Generationen. Sich rechtzeitig über die Zukunft seines Vermögens Gedanken zu machen, hat viele Vorteile. Zumeist geht es um die adäquate Versorgung der Hinterbliebenen. Aber auch die Vermeidung von Streitigkeiten zwischen den Erben ist ein wichtiger Faktor. In vielen Fällen ist auch die Sicherung des Fortbestandes eines Unternehmens von zentraler Bedeutung und eine Aufgabe, die rechtzeitig angegangen werden sollte.

Tresor-Symbol

Lebenswerk bewahren und sichern

Finanzielle Stabilität für die Menschen, die Ihnen wichtig sind

Lupen-Symbol

Vermögensübertragung transparent und vorausschauend gestalten

Ein Berater unterhält sich mit einem älteren Ehepaar

Regeln Sie Ihre Nachfolge

Neben der gesundheitlichen Vorsorge ist die Planung und Gestaltung von finanziellen und rechtlichen Vorsorgemaßnahmen existenziell. Die Generationenberatung stimmt die finanzielle und rechtliche Vorsorge aufeinander ab und orientiert sich dabei an Ihren Vorstellungen.

In der Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk von Steuer- und Rechtsberatern erstellen wir Ihnen ein individuelles Vorsorgekonzept, um Ihre lebenslange Versorgung zu sichern und gleichzeitig eine optimale Vermögensübertragung zu ermöglichen. Gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern klären wir Fragen zu Themen wie:

  • Erbschaft - wer erbt wie viel?
  • Testamentarische Verfügungen und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Vermögensübertragung zu Lebzeiten
  • Gestaltung der Vermögensnachfolge, steuerliche Optimierung
  • Stiftungsgründungen

Die Generationenberatung der PrivatBank Rhein Lahn Limburg hat eine finanziell und rechtlich abgestimmte Vorsorge für den Erlebens- und Todesfall auf der Grundlage der Vorstellungen des Kunden zum Ziel.
Grundlage der rechtlichen Vorsorgemaßnahmen und steuerlicher Optimierungen ist die finanzielle Vorsorge, das Vermögen und die Zielvorstellungen des Kunden.
Die Generationenberatung der PrivatBank Rhein Lahn Limburg stellt keine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG, sondern eine erlaubte Nebenleistung nach § 5 RDG dar.
Es werden die mit dem Kunden in Rahmen der Auftragsklärung festgelegten Beratungsinhalte erbracht.

In Bezug auf nach § 2 RDG erlaubnispflichtige Tätigkeiten wird dem Kunden empfohlen, Beratung durch einen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe in Anspruch zu nehmen.