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Eine schwarze, verschnörkelte Winkelstütze einer Balkonüberdachung aus Metall

Generationenberatung

Privates und unternehmerisches Vermögen weitergeben

Sie haben ein Lebenswerk geschaffen, das Sie schützen und bewahren möchten – für sich, Ihr persönliches Umfeld oder zukünftige Generationen. Sich rechtzeitig über die Zukunft seines Vermögens Gedanken zu machen, hat viele Vorteile. Zumeist geht es um die adäquate Versorgung der Hinterbliebenen. Aber auch die Vermeidung von Streitigkeiten zwischen den Erben ist ein wichtiger Faktor. In vielen Fällen ist auch die Sicherung des Fortbestandes eines Unternehmens von zentraler Bedeutung und eine Aufgabe, die rechtzeitig angegangen werden sollte.

Tresor-Symbol

Lebenswerk bewahren und sichern

Finanzielle Stabilität für die Menschen, die Ihnen wichtig sind

Lupen-Symbol

Vermögensübertragung transparent und vorausschauend gestalten

Regeln Sie Ihre Nachfolge

Neben der gesundheitlichen Vorsorge ist die Planung und Gestaltung von finanziellen und rechtlichen Vorsorgemaßnahmen existenziell. Die Generationenberatung stimmt die finanzielle und rechtliche Vorsorge aufeinander ab und orientiert sich dabei an Ihren Vorstellungen.

In der Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk von Steuer- und Rechtsberatern erstellen wir Ihnen ein individuelles Vorsorgekonzept, um Ihre lebenslange Versorgung zu sichern und gleichzeitig eine optimale Vermögensübertragung zu ermöglichen. Gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern klären wir Fragen zu Themen wie:

  • Erbschaft - wer erbt wie viel?
  • Testamentarische Verfügungen und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Vermögensübertragung zu Lebzeiten
  • Gestaltung der Vermögensnachfolge, steuerliche Optimierung
  • Stiftungsgründungen
Ein Berater unterhält sich mit einem älteren Ehepaar

Die Generationenberatung der PrivatBank Rhein Lahn Limburg hat eine finanziell und rechtlich abgestimmte Vorsorge für den Erlebens- und Todesfall auf der Grundlage der Vorstellungen des Kunden zum Ziel.
Grundlage der rechtlichen Vorsorgemaßnahmen und steuerlicher Optimierungen ist die finanzielle Vorsorge, das Vermögen und die Zielvorstellungen des Kunden.
Die Generationenberatung der PrivatBank Rhein Lahn Limburg stellt keine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG, sondern eine erlaubte Nebenleistung nach § 5 RDG dar.
Es werden die mit dem Kunden in Rahmen der Auftragsklärung festgelegten Beratungsinhalte erbracht.

In Bezug auf nach § 2 RDG erlaubnispflichtige Tätigkeiten wird dem Kunden empfohlen, Beratung durch einen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe in Anspruch zu nehmen.

Ein mehrköpfiges Team steht lächelnd in einer Reihe

Unternehmensnachfolge sichern

Ob Sie Ihren Betrieb innerhalb der Familie oder einer externen Person übergeben – wir finden gemeinsam mit Ihnen eine passende Nachfolge und unterstützen Sie bei steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen.

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Großvater, Vater und Sohn stehen am Strand und machen ein Selfie

Stiftungen

Das Stiftungswesen hat in den letzten Jahren in Deutschland an Bedeutung gewonnen. Die Motive eine Stiftung zu errichten, können vielfältig sein. Ein wichtiger Grund ist, sein Vermögen wohltätigen Zwecken zuzuführen. Außerdem können Gedanken wie die Versorgung der Nachkommen, die Erhaltung des Lebenswerkes oder auch steuerliche Erwägungen eine Rolle spielen. Der einmal festgelegte Stiftungszweck wird dabei dauerhaft und ohne zeitliche Begrenzung im Sinne des Stifters weitergeführt.

Eine Stiftung kann nur dann erfolgreich sein, wenn von vorneherein die richtigen Weichen gestellt werden. Wir unterstützen Sie mit einem Netzwerk an Stiftungsexperten und erfahrenen Steuer- und Rechtsberatern bei der Gestaltung und Umsetzung Ihrer Stiftung und stehen auch nach der Gründung für Ihr Stiftungsvermögen zur Verfügung.

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