VR-Future Konto

Überblick

Das kostenlose Konto für alle zwischen 18 und 26 Jahren. Mit der girocard (Debitkarte) mit Wunsch-PIN – auch als Online-Variante zu haben. Hat alles, was ein Konto haben muss.

Deine Vorteile:

  • Schnell mal den Kontostand checken – überall an unseren Geldautomaten, im OnlineBanking und in der VR Banking App
  • Kontoauszüge an Automaten der Volksbanken und Raiffeisenbanken oder online ausdrucken.
  • Jederzeit bei vielen Volksbanken Raiffeisenbanken kostenlos an über rund 14.700 genossenschaftlichen Geldautomaten Bargeld abheben.
  • Handy aufladen am Geldautomaten.
  • Einkaufen auch ohne Bargeld mit der girocard (Debitkarte).
  • Einzelbeträge per Überweisung bezahlen.
  • Daueraufträge einrichten und so feste Beträge bzw. Beiträge regelmäßig zahlen.
  • Gewährung eines Dispositionskredits (eingeräumte Kontoüberziehung) ab Volljährigkeit.

Konditionen

Konditionen VR-Future Konto
Monatlicher Grundpreis
Kontoführung
0,00 EUR
Online Transaktion   inkl.  
Echtzeitüberweisung 0,50 EUR
Beleghafte Transaktion   inkl.
Bargeldauszahlung/Bargeldeinzahlung
Geldautomat / Kasse  

inkl.
Kontoauszugerstellung
Abholer
Kontoauszugsdrucker
Postversand
elektronischer Kontoauszug


0,00 EUR

0,00 EUR
Automatische Buchungen
(u.a. Lastschriftbelastungen)

inkl.
Bedingung
zwischen 18 und 26 Jahren alt
für Schüler, Studenten und Auszubildende
Mehrwerte VR Banking App
Benachrichtigungsservice
TAN-App VR SecureGo plus
girocard V PAY (Ausgabe einer Debitkarte inkl.)
Ergänzende Produkte
girocard V PAY (Ausgabe einer Debitkarte)
digitale girocard (Ausgabe einer Debitkarte)
BasicCard (Ausgabe einer Debitkarte)
ClassicCard (Ausgabe einer Kreditkarte)
GoldCard (Ausgabe einer Kreditkarte)

5,00 EUR p.a.
5,00 EUR p.a.
19,90 EUR p.a.
29,90 EUR p.a.
70,00 EUR p.a.

1 Das VR-Future Konto steht nur Schülern, Studenten oder Auszubildenden bis zum 27. Geburtstag zur Verfügung. Nach Erreichen der Altersgrenze gilt mit Wirkung zum nächsten Quartal das Kontomodell VR-Service als vereinbart.

Konditionen bei Inanspruchnahme einer Kontoüberziehung
Dispositionskredit
(eingeräumte Kontoüberziehung) 
Sollzins: 10,75 % p.a.
Geduldete Überziehung
(den Dispositionskredit übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) 
Sollzins: 13,75 % p.a.
 
Repräsentatives Beispiel nach § 6a PAngV:
Nettodarlehensbetrag2: 1.000,00 €; Laufzeit: ab 01.04.2019 bis auf weiteres; Rückzahlung (Tilgung): jederzeit flexibel; Zinszahlung3 (nur bei Nutzung): bei 1.000,00 €: 26,88 €/Quartal; Sollzins (variabel): 10,75 % p.a.; effektiver Jahreszins: 11.20 % p.a.

2 Bonität vorausgesetzt
3 Rechnungstellung erfolgt quartalsweise

Hinweise

Gesetzliche Regelungen

Für die Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites.

Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites

Wir möchten unsere Kunden stets über die für sie kostengünstigsten Finanzierungsalternativen informieren. Sollten Sie Ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch nehmen, weisen wir Sie hierauf hin. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Falls dies auf Sie zutrifft, macht der Hinweis Sie auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam und sensibilisiert Sie für die damit verbundenen Kosten. Wir übemitteln den Hinweis zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Rechnungsabschluss, der unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG für Dispositionskredite.

Die gesetzlichen Beratungspflichten

Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung  

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.


Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Kontoüberziehung ein Beratungsangebot, wenn

  • die Kunden eine Kontoüberziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • der durchschnittliche Kontoüberziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.


In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Kontoüberziehung auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.

Einlagensicherung und Institutsschutz

Die Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.