Auswirkungen auf Unternehmen
Die Nachhaltigkeitsziele werden nach und nach in Gesetze und Verordnungen übersetzt und entfalten damit direkte Auswirkungen auf die unternehmerische Praxis. Emissionszertifikate, Gebäudeenergie- und Lieferkettengesetz sind nur einige Beispiele dafür.
Schnell kann der Eindruck entstehen, dass diese Vorgaben nur große Unternehmen betreffen – das stimmt aber nicht. Auch Unternehmen, die unterhalb der per Gesetz definierten Größenordnungen liegen, sind oft indirekt betroffen und tun daher gut daran, sich gründlich mit diesen Themen auseinanderzusetzen.
Ist ein Kleinbetrieb beispielsweise Teil der Lieferkette eines großen Unternehmens, wird er durch diesen Kunden zwangsläufig mit Fragen zu Umweltschutz und Sozialstandards konfrontiert. Für die Geschäftsbeziehung ist es vorteilhaft, wenn der Kleinbetrieb dann zumindest in den wichtigsten Punkten sprachfähig ist.
Unternehmen, denen die Transformation und die frühzeitige Anpassung an Nachfrage- und Marktveränderungen gelingt, haben gute Chancen mit einer positiveren Markenwahrnehmung und dem Zugang zu neuen Zielgruppen belohnt zu werden.
Abschließend sollten neben den regulatorischen Herausforderungen auch die direkten Auswirkungen der Umweltveränderungen betrachtet werden. Zunehmende Starkregenereignisse, Dürren und Hitzewellen – diese physischen Auswirkungen werden viele Branchen und einzelne Unternehmen betreffen. Besonders naheliegend ist die Landwirtschaft, aber Unwetterschäden spielen, je nach Standort, für alle Branchen eine Rolle.
Auswirkungen auf Finanzierung und Anlage
Die EU verfolgt ihre Nachhaltigkeitsziele auch durch die Lenkung von Geldströmen in verschiedene Technologien, Wirtschaftszweige und Unternehmen. Diese Gelder resultieren aus zwei Hauptquellen:
1. Zuwendungen, Subventionen und Fördermaßnahmen
2. Geldanlagen (die Unternehmen über den Kapitalmarkt zufließen) und Kredite an Unternehmen
Anforderungen an Banken
Seitens der Politik und der Bankenaufsicht werden spezifische Anforderungen an Banken gestellt:
- Dem Kunden muss bei einer Geldanlage dargestellt werden, welche Auswirkungen die Verwendung dieses Kapitals durch das jeweilige Unternehmen haben wird. Dies kennen Sie vielleicht schon aus der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage. Im Rahmen der Anlageberatung fragen wir Sie, inwieweit Umweltziele in Ihre Anlagestrategie zu integrieren sind. Nur Produkte, die eine Ihren Präferenzen entsprechende Einordnung auf Basis der EU-Taxonomie aufweisen, dürfen dann durch uns empfohlen werden.
- Die Aufsicht erwartet, dass die transitorischen und physischen (Nachhaltigkeits-)Risiken eines Kreditnehmers durch die Bank in die Kreditentscheidung einbezogen werden.
Beide Themenkomplexe stehen noch am Anfang der Entwicklung, da in vielen Bereichen bislang valide Daten fehlen, dennoch ist klar, dass das Thema Nachhaltigkeit in Zukunft eine immer größere Rolle in Beratungsgesprächen spielen wird.