Rund 150 Gäste hatten sich angemeldet, sodass aus Kapazitätsgründen die Veranstaltung von der Volksbank Lahnstein nebenan in die Stadthalle verlegt werden musste. Ein Erfolg, der für sich spricht.
Volksbank-Vorstandsmitglied Klaus Merz sowie Rudi Keßler, Vorsitzender des Ortsvereins Rhein-Lahn, begrüßten die Gäste, denen insgesamt vier Vorträge mit unterschiedlichen Themen geboten wurden.
Dipl. Ing. Elisabeth Baur, Sachverständige für die Erkennung, Bewertung & Sanierung bei Schimmelpilzbelastungen aus Andernach, widmete sich dem Thema „Schimmel im Mietobjekt“. Feuchtigkeit in der Mietwohnung (z. B. Stockflecken, Schimmelbildung) stellt einen Mangel der Mietsache dar und zwar ohne Rücksicht darauf, ob bei der Errichtung des Gebäudes die Regeln der Technik eingehalten worden sind oder nicht. Die Feuchtigkeitsbildung kann auftreten, wenn die Wohnung selbst keine hinreichende Außenisolierung und Wärmedämmung hat oder wenn der Mieter die Wohnung fehlgebraucht, weil er nicht genügend lüftet bzw. heizt. Bevor der neue Mieter einzieht, sollte er unbedingt auf das notwendige und korrekte Lüften hingewiesen werden, um Schimmelbildung zu vermeiden. Ein Hilfsmittel wie z. B. ein Wohnklima Messgerät TH 55, kann hierbei sehr dienlich sein. Der elektronische Thermo-Hydrometer kontrolliert das Raumklima und alarmiert bei Schimmelgefahr. Hat sich bereits Schimmel festgesetzt, dann ist zunächst der Vermieter in der Beweispflicht, dass die Schadensursache in dem Bereich liegt, der der unmittelbaren Einflussnahme, Herrschaft und Obhut des Mieters unterliegt. Hat sich der Vermieter entlastet, so muss der Mieter nachweisen, dass er die Feuchtigkeit nicht verursacht bzw. verschuldet hat. Er hat nun die Nachweispflicht, dass sein Wohnverhalten und das der weiteren Benutzer dem allgemeinen zumutbaren Normalverhalten entsprochen hat und noch entspricht, was nicht immer einfach ist. Dazu ein Hinweis: die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt keine Finanzierung an den Hauseigentümer, wenn nicht gewisse Bestimmungen gewährleistet sind wie z. B. Abfuhr der Luftfeuchtigkeit (dezentrale Entlüftung in der Außenwand vorgesehen).