Informationsveranstaltung in Lahnstein

„Haus & Grund“ und Volksbank informieren über die neue Grundsteuer

Zu einer Informationsveranstaltung in den Räumen der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG in Lahnstein kamen über 70 interessierte Hauseigentümer. Angemeldet hatte sich noch mehr Interessierte – allein das vorhandene Platzangebot beschränkte die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Nach der Begrüßung durch Bereichsleiterin Eva Maciejewski und dem Vorsitzenden von Haus & Grund Rhein-Lahn Rudi Keßler erläuterte Verbandsdirektor Rechtsanwalt Ralf Schönfeld die Eckpunkte der neuen Reform. Wie mittlerweile aufgrund von einem Schreiben des jeweils zuständigen Finanzamtes jedem Hausbesitzer bekannt ist, gilt ab 2025 eine neu berechnete Grundsteuer. Damit diese erhoben werden kann, müssen die Eigentümer bis zum 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Wer zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer oder Eigentümerin eines bebauten und unbebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft war, ist aufgefordert eine Grundsteuererklärung abzugeben. Knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland betrifft dies; sie alle müssen neu bewertet werden. Die Erklärung muss bis 31. Oktober erfolgen und soll über die Steuer-Onlineplattform Elster hochgeladen werden. Wer keine Möglichkeit hat, die Erklärung elektronisch abzugeben, kann sie in Papierform einreichen. Bei Fristüberschreitungen drohen Verspätungszuschläge.

Die Grundsteuer muss aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts in 2018 neu berechnet werden, wie Rechtsanwalt Schönfeld erläuterte. Die Grundsteuer wird bisher auf Basis veralteter Grundstückswerte berechnet. Im Westen gehen diese auf Daten von 1964 zurück, im Osten sogar auf welche von 1935. Mit der Realität haben diese Werte nicht mehr viel zu tun.

Volles Haus im Konferenzraum der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG
Volles Haus im Konferenzraum der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie finanzieren damit zum Beispiel Straßen, Schwimmbäder oder Kitas. Die Gesamtsumme der Grundsteuer soll durch die Reform zukünftig nicht steigen, sie setzt sich nur anders zusammen. Bislang spielten nur die Größe des Grundstücks und die Gebäudefläche eine Rolle, nicht aber die Lage des Grundstücks. Mit dem wertabhängigen Berechnungsmodell, auf dem die neue Grundsteuer basiert, soll sich das nun ändern. Auf manche Eigentümer könnten damit in Zukunft höhere Kosten zukommen.

Entscheidend für die individuelle Steuerlast wird künftig die Nachbarschaft der Immobilie sein. Hat sie seit 1964 beziehungsweise seit 1935 eher einen Aufschwung erlebt und ist damit attraktiver geworden, dürfte auch die Steuer steigen. Das gilt vor allem für boomende Gemeinden und Städte. In eher strukturschwachen Gebieten könnte es dagegen in Zukunft günstiger werden.

RA Schönfeld ging am Ende auf zahlreiche Fragen der Besucher ein und verwies darauf, sich nicht zu scheuen, bei Fragen das zuständige Finanzamt anzurufen. Volksbank-Bereichsleiter Günter Groß versprach allen Interessierten die Zusendung der Präsentation, um die wesentlichen Inhalte noch mal in Ruhe nachlesen zu können. Wer ebenfalls Interesse hat: Einfach eine E-Mail senden an marketing@voba-rll.de mit dem Hinweis „Grundsteuerreform“.

„Haus & Grund“ und Volksbank informieren über die neue Grundsteuer
(v.li) Abteilungsleiter KompetenzCenter Baufinazierung Klaus Harbach, Bereichsleiter Günter Groß, Vorsitzender Haus & Grund Rudi Keßler, Bereichsleiterin Eva Maciejewski und Rechtsanwalt Ralf Schönfeld.