Zu einer Informationsveranstaltung in den Räumen der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG in Lahnstein kamen über 70 interessierte Hauseigentümer. Angemeldet hatte sich noch mehr Interessierte – allein das vorhandene Platzangebot beschränkte die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Nach der Begrüßung durch Bereichsleiterin Eva Maciejewski und dem Vorsitzenden von Haus & Grund Rhein-Lahn Rudi Keßler erläuterte Verbandsdirektor Rechtsanwalt Ralf Schönfeld die Eckpunkte der neuen Reform. Wie mittlerweile aufgrund von einem Schreiben des jeweils zuständigen Finanzamtes jedem Hausbesitzer bekannt ist, gilt ab 2025 eine neu berechnete Grundsteuer. Damit diese erhoben werden kann, müssen die Eigentümer bis zum 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Wer zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer oder Eigentümerin eines bebauten und unbebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft war, ist aufgefordert eine Grundsteuererklärung abzugeben. Knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland betrifft dies; sie alle müssen neu bewertet werden. Die Erklärung muss bis 31. Oktober erfolgen und soll über die Steuer-Onlineplattform Elster hochgeladen werden. Wer keine Möglichkeit hat, die Erklärung elektronisch abzugeben, kann sie in Papierform einreichen. Bei Fristüberschreitungen drohen Verspätungszuschläge.
Die Grundsteuer muss aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts in 2018 neu berechnet werden, wie Rechtsanwalt Schönfeld erläuterte. Die Grundsteuer wird bisher auf Basis veralteter Grundstückswerte berechnet. Im Westen gehen diese auf Daten von 1964 zurück, im Osten sogar auf welche von 1935. Mit der Realität haben diese Werte nicht mehr viel zu tun.