Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten

Informationen und Tipps für Verbraucher

Mit Wirkung vom 21. März 2016 hat die European Banking Authority (kurz: EBA) Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung veröffentlicht.

Hierin werden u.a. Finanzinstitute aufgefordert, Verbrauchern in Zahlungsschwierigkeiten angemessene Informationen in schriftlicher Form und Unterstützung bereitzustellen.

Die Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG gibt ihren Kunden (Verbrauchern) nachfolgende Informationen und Tipps im Falle von Zahlungsschwierigkeiten:

Was kann ich tun, wenn mein Konto dauerhaft überzogen ist und/oder ich meine laufenden Verpflichtungen, z.B. fällige Darlehensraten nicht mehr bedienen kann?

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall ein Gespräch mit Ihrem Berater. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ursachen und suchen nach möglichen geeigneten Maßnahmen zur Behebung der Zahlungsschwierigkeiten. Ein solches Gespräch kostet nichts. Vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin mit uns und sprechen Sie Ihre Probleme offen an!

Welche Möglichkeiten gibt es, um vorübergehend auftretenden Zahlungsschwierigkeiten zu entgegnen?

Je nach Ursache, voraussichtlicher Dauer bzw. Ausprägung des Problems kommen verschiedene Lösungsansätze in Betracht. So kann z.B. unter bestimmten Umständen eine Umschuldung oder vorübergehende Ratenstundung ein geeigneter Weg sein. Die Gegebenheiten und Rahmenbedingungen sind in jedem Einzelfall jedoch zunächst individuell zu betrachten. Hierzu empfehlen wir dringend ein Gespräch mit Ihrem Berater!

Gibt es sonstige Stellen bzw. Ansprechpartner, die ich bei Zahlungsschwierigkeiten kontaktieren kann?

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, anstelle Ihrer Bank, Rat und Unterstützung bei Dritten, z. B. Schuldnerberatungsstellen zu suchen. In der Regel sind unverbindliche Erstberatungen kostenlos.