Mit Wirkung vom 21. März 2016 hat die European Banking Authority (kurz: EBA) Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung veröffentlicht.
Hierin werden u.a. Finanzinstitute aufgefordert, Verbrauchern in Zahlungsschwierigkeiten angemessene Informationen in schriftlicher Form und Unterstützung bereitzustellen.
Die Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG gibt ihren Kunden (Verbrauchern) nachfolgende Informationen und Tipps im Falle von Zahlungsschwierigkeiten: